Regelung zur Maskenpflicht in Bayern ab 01.10.22


Regelung zur Maskenpflicht in Bayern ab 01.10.22


Obwohl bundesweit eigentlich eine FFP2-Maskenpflicht für medizinische Einrichtungen beschlossen wurde, gilt für Bayern eine erleichterte Regelung wie auch bisher „…gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht)“. Für Interessierte sehr zu empfehlen: Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung